Es liegt somit der Schluss nahe, dass der Beschuldigte nicht wegen des Waldweges bremste und ihn deswegen auch nicht erwähnte. Im Übrigen hätte der Polizist den Beschuldigten wohl auch selber auf den Waldweg angesprochen, wenn dieser so offensichtlich ein Grund für das Bremsmanöver hätte sein können. Besonders auffallend ist der eklatante Widerspruch zwischen der Variante gemäss Unfallaufnahmeprotokoll und den Varianten gemäss seinen Aussagen anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung und der Berufungsverhandlung. Darauf angesprochen, erklärte der Beschuldigte im Wesentlichen, der Polizist habe seine Aussagen nicht korrekt aufgeschrieben (pag. 96 Z. 28 f.).