Tatsächlich befindet sich der Waldweg ein gutes Stück vor der Unfallstelle und war wegen der leichten Steigung der D.________ (Strasse) von der Unfallstelle aus nicht zu sehen (pag. 106 f. und pag. 112 f.). Es ist somit entgegen den Angaben des Beschuldigten davon auszugehen, dass er den Waldweg anlässlich der Unfallaufnahme bereits erwähnt hätte, wenn er tatsächlich der Grund für sein Bremsmanöver gewesen wäre, da der Waldweg nicht derart offensichtlich zu erkennen ist. Es liegt somit der Schluss nahe, dass der Beschuldigte nicht wegen des Waldweges bremste und ihn deswegen auch nicht erwähnte.