9 die Strasse kreuzt, eingezeichnet (pag. 108). Die Erwägungen der Vorinstanz, wonach der Unfall noch im Wald oder kurz danach erfolgt wäre, wenn der Beschuldigte tatsächlich wegen des Waldweges gebremst hätte, können damit bestätigt werden. Der Unfall ereignete sich indes ein ganzes Stück nach dem Wald. So ist auf pag. 111 sogar ersichtlich, dass bereits das Strassenschild nach dem nachfolgenden Weg I.________ zu sehen ist.