Damit konfrontiert gelang es dem Beschuldigten nicht, dies logisch zu erklären. So befindet sich der vom Beschuldigten in seiner «zweiten» Variante als Grund des Bremsens angeführte Waldweg, wie er selbst auch anlässlich der Berufungsverhandlung insbesondere durch Einzeichnen auf dem Auszug aus GoogleMaps bestätigte (pag. 226 Z. 13 ff. und pag. 231), unmittelbar nach dem Wald (pag. 97 Z. 34). An der Unfallstelle selbst befinden sich links und rechts der der Strasse Ackerfelder. In der Nähe der Unfallstelle ist kein Weg erkennbar (pag. 106 f. und pag. 111 ff.). Dies bestätigen auch die vom Beschuldigten eingereichten Kartenausschnitte (pag.