__ folgen auf beiden Seiten der D.________ (Strasse) Ackerfelder. Es ist unbestritten, dass der Beschuldigte bei der Rechtskurve vor dem Ausgang des Waldes in den Rückspiegel schaute und den Geschädigten nicht sah. Umstritten ist indes, ob der Beschuldigte bereits in diesem Zeitpunkt wegen des vorgenannten Waldweges abbremste und in der Folge mit derselben (reduzierten) Geschwindigkeit weiterfuhr. Unbestritten ist, dass der Geschädigte den Beschuldigten wieder sah, als er zum Ausgang des Waldes kam. Im Weiteren ist bestritten, ob und wieso der Beschuldigte in der Folge abbremste.