11. Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte und der Geschädigte fuhren am 29. August 2020 kurz vor dem Vorfall auf der dem Unfallort vorangehenden Waldstrecke der D.________ (Strasse) entlang in Richtung G.________. Es handelt sich um eine kurvige, enge Strasse ohne Mittelstreifen, welche im Wald mehrere Kuppen aufweist. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beträgt auf dem betroffenen Abschnitt der D.________ (Strasse) 80 km/h. Der Geschädigte fuhr mit seinem Personenwagen zuerst in den Wald, worauf bald eine Linkskurve kam. Er sah im Innenspiegel den Beschuldigten mit seinem Personenwagen hinter sich fahren.