9. Ausführungen der Verteidigung Fürsprecher B.________ führte anlässlich der Berufungsverhandlung vom 14. Februar 2023 zusammengefasst aus (pag. 228 f.), es sei unbestritten, dass es am 29. August 2020 am Mittag zu einer Auffahrkollision gekommen sei. Dazu, wie es zur Kollision gekommen sei, gebe es unterschiedliche Aussagen des Beschuldigten und des Geschädigten. Bestritten sei ein brüskes Bremsen bzw., dass ein solches Bremsen überhaupt stattgefunden habe und dadurch ein Unfall verursacht worden sei. Die Vorinstanz habe die vorliegenden Aussagen nicht richtig gewürdigt.