Von Amtes wegen wurden ein aktueller Strafregisterauszug (pag. 208 f.) und ein aktueller polizeilicher Leumundsbericht (inkl. Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse; pag. 202 ff.) eingeholt sowie die Akten BM 16 34808 und die Akten des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamts des Kantons Bern ediert (pag. 195 und pag. 196). An der Berufungsverhandlung vom 14. Februar 2023 wurde der Polizist als Zeuge einvernommen (pag. 213 ff.). Zudem wurde der Beschuldigte erneut einvernommen (pag. 219 ff.).