Mit Schreiben vom 28. Juli 2022 nahm der Beschuldigte fristgerecht Stellung zum Amtsbericht und hielt an seinen Aussagen anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung sowie an den Anträgen und Ausführungen der Berufungserklärung vom 12. April 2022 ausdrücklich fest. Mit Verfügung vom 3. August 2022 wurde der Beweisantrag des Beschuldigten von der Verfahrensleitung gutgeheissen und der Polizist als Zeuge zur Berufungsverhandlung vorgeladen (pag. 186 f. und pag. 191 f.). Von Amtes wegen wurden ein aktueller Strafregisterauszug (pag.