Mit undatiertem Berichtsrapport, welcher am 8. Juli 2022 beim Obergericht eingegangen ist, nahm der Polizist zu den Ausführungen Stellung (pag. 176 f.). Mit Verfügung vom 8. Juli 2022 wurde dem Beschuldigten bzw. dessen Rechtsvertreter der vorgenannte Amtsbericht zugestellt und die Möglichkeit zur Stellungnahme innert 20 Tagen eingeräumt. Mit Schreiben vom 28. Juli 2022 nahm der Beschuldigte fristgerecht Stellung zum Amtsbericht und hielt an seinen Aussagen anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung sowie an den Anträgen und Ausführungen der Berufungserklärung vom 12. April 2022 ausdrücklich fest.