Mit Verfügung vom 15. Juni 2022 ersuchte die Verfahrensleitung die Kantonspolizei Bern, Mobile Polizei Seeland, EL Fall, E.________ (nachfolgend der Polizist), innert 30 Tagen einen Amtsbericht zu erstellen, in welchem zu den durch den Beschuldigten geltend gemachten Ausführungen gemäss der Verfügung Stellung genommen wird (Ziff. 2, pag. 172 f.). Der Beweisantrag des Beschuldigten blieb pendent (Ziff. 4, pag. 173). Mit undatiertem Berichtsrapport, welcher am 8. Juli 2022 beim Obergericht eingegangen ist, nahm der Polizist zu den Ausführungen Stellung (pag.