1. Zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 150.00, ausmachend total CHF 1'500.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 500.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 2 Tage festgesetzt. 3. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 1’700.00 (Kosten der Untersuchung CHF 500.00, Kosten des Gerichts inkl. schriftlicher Begründung CHF 1'200.00) und Auslagen von CHF 00.00, insgesamt bestimmt auf CHF 1'700.00.