1. Der D.________ mit Urteil des Strafgerichts des Kantons P.________ vom 28. März 2019 für eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 30.00 gewährte bedingte Vollzug wird nicht widerrufen. 2. Der D.________ mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons P.________ (________) vom 13. Mai 2019 für eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 100.00 gewährte bedingte Vollzug wird nicht widerrufen. 3. Die Verfahrenskosten des erstinstanzlichen Widerrufsverfahrens von CHF 300.00 werden D.________ zur Bezahlung auferlegt. 4. Für das oberinstanzliche Widerrufsverfahren werden keine separaten Verfahrenskosten ausgeschieden.