1. Zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten. Die Polizeihaft von 2 Tagen wird an die Freiheitsstrafe angerechnet. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 4 Jahre festgesetzt. 2. Zu den auf ihn entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 8'300.50. 3. Zu den auf ihn entfallenden oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2'000.00. 66 B.