1. Zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten. Die Untersuchungshaft von 69 Tagen wird an die Freiheitsstrafe angerechnet. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 4 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Landesverweisung von 5 Jahren. 3. Zu den auf ihn entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 8'700.50. 4. Zu den auf ihn entfallenden oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 3'000.00. IV. A. D.________ wird schuldig erklärt