31. Weitere Verfügungen Für die weiteren Verfügungen wird auf das Dispositiv verwiesen. 63 X. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Beschleunigungsgebot verletzt worden ist. II. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 3. Dezember 2021 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als: A.