SIS-Verordnung-Grenze ausgeht. Bei qualifizierten Betäubungsmitteldelikten ist gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu bejahen, so dass eine Ausschreibung im SIS grundsätzlich gerechtfertigt ist (Urteil des Bundesgerichts BGer 6B_1107/2019 vom 27.01.2020 E. 2.6.4). A.________ gefährdete mit seinem Handeln die Gesundheit vieler Menschen direkt oder indirekt. Das reicht im Lichte der bundesgerichtlichen Rechtsprechung aus, um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung zu begründen.