29.2 A.________ Zufolge Verurteilung hat A.________ keinen Anspruch auf die beantragte Entschädigung für die Anwaltskosten. 29.3 D.________ Zufolge Verurteilung hat D.________ keinen Anspruch auf die beantragte Genugtuung von CHF 400.00. IX. Verfügungen