60 Im Ergebnis wird der geltend gemachte Aufwand von 25.24 Stunden um 5.41 Stunden auf 19.83 Stunden gekürzt. Darüber hinaus gibt die Honorarnote zu keinen Bemerkungen Anlass. Rechtsanwältin E.________ wird für die amtliche Verteidigung von D.________ im Berufungsverfahren mit CHF 4'521.26 entschädigt. D.________ hat dem Kanton Bern die in oberer Instanz für die amtliche Verteidigung durch Rechtsanwältin E.________ ausgerichtete Entschädigung von CHF 4'521.26 zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben.