Die Positionen 16 und 20, betragend total 0.33 Stunden, werden gestrichen. – Positionen 24 bis 26: Für die Berufungserklärung erscheinen insgesamt 2 Stunden angemessen. Nach Ansicht der Kammer war es nicht geboten, den Mandanten vorgängig mit einem Entwurf der Berufungserklärung zu bedienen, zumal der rechtlich unkundige Mandant diese kaum verstanden haben dürfte. Die Positionen 24 bis 26 werden um 0.50 Stunden gekürzt. – Positionen 29 bis 31: