Die Position 15 wird um 0.25 Stunden gekürzt. – Positionen 16 und 20: Das Ausfüllen und Retournieren eines Aktenempfangsscheins sowie die Teilnahme an der Terminumfrage für die Ansetzung der Berufungsverhandlung sind als administrative Arbeit nicht entschädigungswürdig. Die Positionen 16 und 20, betragend total 0.33 Stunden, werden gestrichen. – Positionen 24 bis 26: Für die Berufungserklärung erscheinen insgesamt 2 Stunden angemessen.