Das beantragte Honorar von total CHF 5'558.00 bewegt sich innerhalb des gesetzlichen Tarifrahmens. Nachfolgende Positionen geben jedoch Anlass zur Kürzung: – Position 1: Für das Studium der oberinstanzlichen Urteilsbegründung und die Schlussbesprechung mit dem Mandanten erscheinen 0.5 Stunden angemessen. Position 1 wird um 1 Stunde gekürzt. – Position 2: Die Berufungsverhandlung inkl. Urteilseröffnung dauerte nicht wie angenommen 8 Stunden, sondern 6 Stunden. Position 2 wird um 2 Stunden gekürzt.