59 Rechtsanwältin E.________ hat auf die Geltendmachung des vollen Honorars verzichtet. 28.3 Entschädigung von Rechtsanwältin E.________ in oberer Instanz Mit Kostennote vom 4. Januar 2024 machte Rechtsanwältin E.________ für die amtliche Verteidigung von D.________ im Berufungsverfahren einen Aufwand von 25.24 Stunden zzgl. Reisezuschlag, Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer geltend (pag. 1433 ff.). Das beantragte Honorar von total CHF 5'558.00 bewegt sich innerhalb des gesetzlichen Tarifrahmens.