__ zu tragen. Sämtliche Auslagen sind im Zusammenhang mit den Abklärungen betreffend die banden- und gewerbsmässige Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz erwachsen. Das gilt insbesondere auch für die Kosten für die rückwirkende Telefonüberwachung der Telefonnummer von D.________ resp. von dessen Ehefrau; auch diese Kosten sind von beiden gleichermassen verursacht worden. Folglich sind die gesamten Auslagen von beiden Beschuldigten je hälftig zu tragen. Nach dem Gesagten sind die erstinstanzlichen Verfahrenskosten im Umfang von CHF 8'700.50 A.________ und im Umfang von CHF 8'300.50 D.________ zur Bezahlung aufzuerlegen.