26.3 Interessenabwägung Mangels Vorliegens eines schweren persönlichen Härtefalls entfällt die Interessenabwägung. Diese wäre ohnehin nicht zu Gunsten von A.________ ausgefallen: Das Bundesgericht zeigt sich hinsichtlich der Landesverweisung bei Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz zwecks Verhinderung neuer Straftaten zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit bisher stets besonders streng. Angesichts