Er ist vorbestraft wegen Vergehen und Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz, begangen in der Zeit von November 2012 bis Mai 2013, und wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln im Sinne des Strassenverkehrsgesetzes, begangen im März 2014 (pag. 1381 f.). Die Vorinstanz verurteilte ihn rechtskräftig wegen Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Konsum von Cannabis, begangen im Juli 2019. Mit vorliegendem Urteil schliesslich wird er wegen Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt, begangen von Oktober 2018 bis Juli 2019. Negativ ins Gewicht fällt ferner, dass A._____