Ausgeschlossen ist jedenfalls, dass A.________ die rund CHF 86’5000.00 innerhalb weniger Tage (20. Dezember 2023 bis 12. Januar 2024) – wie behauptet – mit seinem Monatslohn von CHF 5’300.00 tilgen konnte. Zum anderen lässt aufhorchen, dass das eingereichte Schreiben des Treuhänders weder aktuell noch unterzeichnet ist und sich die dortigen Angaben nicht verifizieren lassen. A.________ legte auch keine Belege betreffend die aktuellen Zahlen der «R.________ GmbH» ins Recht und machte betreffend deren Entwicklung widersprüchliche Angaben (beispielhaft: «Die Firma stieg rasant gege ufe seit dem Jahr 2021», pag. 1394 Z. 37 f.; «Die Firma befindet sich noch in der Anfangsphase», pag.