Am 20. Dezember 2023 verfügte A.________ gemäss Betreibungsregisterauszug über Betreibungen in der Höhe von CHF 106’286.00 und nicht getilgte Verlustscheine in der Höhe von CHF 63'813.00 (pag. 1374 ff.). Der Betreibungsregisterauszug vom 12. Januar 2024 weist Betreibungen über CHF 19'778.76 und nicht getilgte Verlustscheine über CF 63'813.91 aus (pag. 1440 f.). A.________ verkündete oberinstanzlich, er zahle seine Schulden mit seinem Monatslohn monatlich ab. Es gebe schriftliche und unterzeichnete Abzahlungsverträge, diese habe er jedoch nicht dabei (pag. 1396 Z. 24 ff.). Aus dem Ausgeführten ergibt sich, dass A.___