Auf Vorhalt, warum im Handelsregister als Zweck auch «________» stehe und AG.________ als Vorsitzender der Geschäftsführung aufgeführt sei, erklärte A.________, er habe die «R.________ GmbH» von AG.________ übernommen sowie Zweck und Name geändert. Der im Handelsregister ausgewiesene Gesellschaftszweck sei nebensächlich. Die Aufgabe von AG.________ bestehe darin, das zu machen, was er ihm sage (pag. 1394 Z. 40 ff. und pag. 1401 Z. 43 ff.). Es sei vorgesehen, den Firmennamen erneut zu ändern und noch grösser zu werden. Er wolle auch noch Gebäudetechnik machen (pag. 1401 Z. 9 ff.). Am 20. Dezember 2023 verfügte A.__