830 und pag. 1373). Er sei seit ein bis zwei Monaten in der Firma «R.________ GmbH» (pag. 1105 Z. 43 ff.). Diese bezweckt gemäss Handelsregistereintrag u.a. die Ausführung von Lüftungsmontagearbeiten sowie die Wartung von Lüftungs- und Klimaanlagen (pag. 1124). Oberinstanzlich informierte A.________, er verdiene monatlich CHF 5’300.00 netto. Einen dreizehnten Monatslohn könne er sich derzeit nicht auszahlen. Seine Firma befinde sich noch in der Anfangsphase und «steige langsam». Sobald die Zahlen stimmten, werde es einen dreizehnten Monatslohn geben (pag. 1395 Z. 31 ff.).