1105 Z. 36 ff. und pag. 1373). An der Einvernahme vom 21. August 2021 bemerkte A.________, er sei seit mindestens vier Jahren arbeitslos. Er sei zwischendurch bei der Regionalen Arbeitsvermittlung (RAV) gewesen und habe einen Zwischenverdienst gehabt (pag. 379); derzeit werde er von seiner Mutter und von seinem Bruder unterstützt (pag. 380 Z. 48 f.). An der erstinstanzlichen Hauptverhandlung führte A.________ aus, gegenwärtig arbeite er in seiner eigenen Firma als Y.________(Berufsbezeichnung). Das Handwerk habe er von seinem Vater erlernt (pag. 1105 Z. 42 f.; sowie pag. 830 und pag.