51 annähernd einer Ehe gleich: Das Paar lebt nicht in einem gemeinsamen Haushalt und es bestehen keine partnerschaftlichen Unterstützungen und Verantwortungen. Auch liegen keine Hinweise für einen unmittelbar bevorstehenden Zusammenzug vor, geschweige denn für eine Hochzeit und Familienplanung. Es ist nachvollziehbar, dass das Paar aufgrund der drohenden Landesverweisung mit der Familiengründung (d.h. dem Elternsein) zuwartet.