te sie aus, sie sei seit acht Jahren die Freundin von A.________. Seit dem 16. Februar 2015 seien sie unzertrennlich. Sie würden gerne ihre weitere gemeinsame Zukunft (mit Kindern) in der Schweiz planen. Für sie sei es unvorstellbar, in Serbien zu leben. Sie spreche die serbische Sprache nicht und sei beruflich an die Schweiz gebunden, weil sie als AC.________ in einer AD.________ arbeite und nebenbei als AE.________ an einer Berufsschule tätig sei. Sie und A.________ seien in der Schweiz geboren und aufgewachsen, die Schweiz sei ihre Heimat (pag. 1450). Zusammenfassend ist festzuhalten, dass A.________ über keine Kernfamilie i.S.v. Art. 8 EMRK verfügt.