1373). A.________ wohnt gemeinsam mit seiner 60-jährigen Mutter in L.________ (Ortschaft) (pag. 1372). Er führte an der Berufungsverhandlung aus, seit sein Bruder eine eigene Familie habe, lebe seine Mutter aus finanziellen Gründen bei ihm. Sie komme allein nicht über die Runden (pag. 1400 Z. 31 ff.). Er wisse nicht, was mit ihr passiere, wenn er des Landes verwiesen würde. Ohne ihn sei «auch ihr Leben quasi fertig» (pag. 1394 Z. 22 f.). Er bezahle die monatlichen Rechnungen und das Essen, weil seine Mutter ein geringes Einkommen habe resp. sie beglichen alle Rechnungen «eigentlich zusammen» (pag. 1396 Z. 9 ff.).