__ ein «Secondo». Er verbrachte sein ganzes Leben, mithin die prägenden Jahre seiner Kinder- und Jugendzeit und darüber hinaus auch sein bisheriges Erwachsenenleben, in der Schweiz. Das spricht grundsätzlich für die Annahme eines Härtefalls und gegen die Anordnung einer Landesverweisung. 26.2.2 Familiäre Situation und Art. 8 EMRK A.________ ist kinderlos und seit dem 10. Januar 2012 geschieden (pag. 839). Zu seinem jüngeren Bruder und seinem Vater hat er seit rund drei Jahren keinen Kontakt mehr. Zu seiner Mutter (H.________, Jahrgang 19________) pflegt er ein gutes Verhältnis (pag. 1373).