aStGB ausnahmsweise auf die Landesverweisung zu verzichten ist. 26.2 Härtefallprüfung 26.2.1 Anwesenheitsdauer in der Schweiz A.________ wurde am A.________ 1986 in N.________ (Ortschaft in der Schweiz) geboren. Er lebte bis zu seinem zweiten Lebensjahr in M.________ (Ortschaft in der Schweiz) und zog anschliessend mit seinen Eltern und seinem zwei Jahre jüngeren Bruder nach L.________ (Ortschaft in der Schweiz), wo er heute noch lebt (pag. 830 und pag. 839) Somit ist A.________ ein «Secondo».