23.6 Konkrete Freiheitsstrafe D.________ ist zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten zu verurteilen. 23.7 Bedingter Vollzug Für die rechtlichen Grundlagen wird auf die Ausführungen unter E. IV.22.7.1 hiervor verwiesen. Wie ausgeführt (E. IV.23.4.1 hiervor), ist D.________ vorbestraft und ist ein Verfahren wegen Drohung und Beschimpfung hängig, das jedoch zufolge Rückzugs des Strafantrags eingestellt werden wird. Laut D.________ liegt letzterem ein Disput mit einem Arbeitskollegen zugrunde, der nach einer Aussprache gütlich geregelt werden konnte (pag. 1405 Z. 21 ff.). Im Übrigen ist D.______