45 23.5 Verletzung des Beschleunigungsgebots Für die rechtlichen Grundlagen wird auf die Ausführungen unter E. IV.22.5.1 hiervor verwiesen. Wie bei A.________ (E. IV.22.5.2 hiervor) rechtfertigt die Verletzung des Beschleunigungsgebots im Berufungsverfahren auch bei D.________ eine minime Strafminderung. Die Kammer erachtet unter Berücksichtigung der tat- und täterangemessenen Freiheitsstrafe von 16 Monaten eine Reduktion um 1 Monat für angemessen. 23.6 Konkrete Freiheitsstrafe D.__