und sich erst in der Hafteinvernahme teilweise geständig zeigte (pag. 268 ff.). Zudem macht er bis heute geltend, davon ausgegangen zu sein, in eine legale CBD-Anlage zu investieren (pag. 1409 Z. 10 ff.), und von A.________ belogen und betrogen worden zu sein (pag. 1404 Z. 31 f.). Einsicht und Reue sind somit nicht spürbar. 23.4.3 Strafempfindlichkeit Die Strafempfindlichkeit von D.________ ist durchschnittlich. Sie wirkt sich neutral auf die Strafe aus. 23.4.4 Zwischenfazit Der D.________ zuzubilligende, geringe Geständnisrabatt wird durch die leicht straferhöhend zu berücksichtigenden Vorstrafen «neutralisiert».