Er hätte seinen nicht gut laufenden V.________(Laden) aufgeben und sich eine Festanstellung suchen können (was er später auch machte), um den Lebensunterhalt seiner vierköpfigen Familie besser mitfinanzieren zu können. Eine Verschuldensminderung unter dem Titel der Vermeidbarkeit ist daher nicht angezeigt. Die subjektive Tatschwere wirkt sich neutral auf das Tatverschulden aus. Es bleibt bei einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten.