(Ladens) deren Lebensunterhalt nicht gedeckt werden konnte, weswegen seine Ehefrau - neben der Kinderbetreuung - einem 70 %-Arbeitspensum nachkam, investierte er mehrere zehntausend Franken in die illegale Hanf-Indooranlage. Auch spricht für die vorhandene kriminelle Energie der Umstand, dass D.________ das Geld u.a. von Erspartem seiner Ehefrau – der Haupternährerin der Familie – sowie von Taufspenden nahm. Das zeugt von Egoismus und ist dreist. Die Banden- und Gewerbsmässigkeit sind wiederum leicht straferhöhend zu berücksichtigen (siehe E. IV