_ war primär der Geldgeber und stellte seine Person resp. seinen Leumund für den Abschluss des Mietvertrags zur Verfügung. Zudem half er mindestens einmal beim Eintopfen der Stecklinge mit und fungierte mindestens zwei Mal als Fahrer von A.________. Obwohl D.________ eine vierköpfige Familie hatte, mit den Einnahmen des V.________ (Ladens) deren Lebensunterhalt nicht gedeckt werden konnte, weswegen seine Ehefrau - neben der Kinderbetreuung - einem 70 %-Arbeitspensum nachkam, investierte er mehrere zehntausend Franken in die illegale Hanf-Indooranlage.