43 23. Konkrete Strafzumessung betreffend D.________ 23.1 Objektive Tatschwere Wie unter E. 22.1 hiervor ausgeführt, ist das Ausmass der Verletzung resp. Gefährdung des geschützten Rechtsguts der Volksgesundheit nicht zu unterschätzen, zumal Cannabis namentlich die Gesundheit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen erheblich schädigen kann. Es wurden innert weniger Monate (erste Anpflanzung Mitte Januar 2019 und Razzia am 24. Juli 2019) insgesamt 15.12 kg Marihuana mit einem THC-Gehalt von 12 % für CHF 64'260.00 geerntet und verkauft.