Sie fand schliesslich am 16./18. Januar 2024 statt. Das oberinstanzliche Urteil erging somit mehr als drei Jahre nach dem erstinstanzlichen Urteil vom 3. Dezember 2021. Das Berufungsverfahren dauerte zu lange. Die Verletzung des Beschleunigungsgebots ist praxisgemäss im Dispositiv festzuhalten rechtfertigt eine minime Strafminderung um zwei Monate, womit eine Freiheitsstrafe von 16 Monaten resultiert. 22.6 Konkrete Freiheitsstrafe A.________ ist zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten zu verurteilen. 22.7 Bedingter Vollzug 22.7.1 Rechtliche Grundlagen