41 22.5.2 Erwägungen der Kammer Die vorliegend zu beurteilende Straftat ereignete sich in der Zeit vom 1. Oktober 2018 bis 24. Juli 2019. Die Dauer des Vorverfahrens und des erstinstanzlichen Gerichtsverfahrens geben zu keinen besonderen Bemerkungen Anlass; sie sind nicht zu beanstanden. Die ursprünglich auf den 6./8. Juni 2023 angesetzte Berufungsverhandlung musste von Amtes wegen abgesetzt werden. Sie fand schliesslich am 16./18. Januar 2024 statt.