39 Die subjektive Tatschwere wirkt sich neutral auf das Tatverschulden aus. Es bleibt bei einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten. 22.3 Gesamtverschulden Nach Berücksichtigung der objektiven und subjektiven Tatschwere veranschlagt die Kammer eine Freiheitsstrafe von 16 Monaten. 22.4 Täterkomponenten 22.4.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse A.________ ist vorbestraft. Zum einen wurde er mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft O._____