37 Bei Cannabis ist ein durch die Menge qualifizierter Fall i.S.v. 19 Ziff. 2 lit. a BetmG ausgeschlossen. Typischerweise wird beim professionellen Hanfanbau jedoch ein hoher Umsatz resp. ein grosser Gewinn erzielt, so dass Indoor-Hanfanbauer meist gewerbsmässig i.S.v. Art. 19 Abs. 2 lit. c BetmG handeln und zufolge Arbeitsteilung typischerweise auch bandenmässig i.S.v. Art. 19 Abs. 2 lit. b BetmG agieren (SCHLEGLE/JUCKER, a.a.O., N. 50 zu Art.