19 Abs. 2 lit. b und c BetmG der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, banden- und gewerbsmässig begangen durch Anbau, Herstellung, Verkauf, Aufbewahrung, Besitz und Anstaltentreffen zum Verkauf von Cannabis in der Zeit vom 1. Oktober 2018 bis 24. Juli 2019 in K.________ (Ortschaft), schuldig gemacht. 36 IV. Strafzumessung