Gleiches gilt für D.________. Wegen seiner beruflichen und familiären Verpflichtungen war er zwar deutlich weniger vor Ort und weniger intensiv in die alltäglichen Arbeiten involviert. Obwohl es seine finanzielle Situation eigentlich nicht zuliess, investierte er mehrere tausend Franken in das Projekt, um sich durch den Betäubungsmittelhandel eine zusätzliche regelmässige Einkommensquelle zu verschaffen. Soweit es seine anderweitigen Verpflichtungen zuliessen, fungierte er auch als Fahrer von A.________ und half er bei der Aufzucht der Cannabispflanzen.