Er investierte mithin einen erheblichen Teil seiner verfügbaren Zeit und viel Arbeit in die Hanf-Indooranlage. Das professionell und kostspielig aufgezogene Projekt sowie die zweimonatlichen, gewinnbringenden Ernten zeigen, dass sein Handeln auf eine fortlaufende Einkommensquelle ausgerichtet war. A.________ übte den Betäubungsmittelhandel offenkundig in der Art eines Berufes resp. anstelle einer legalen Erwerbstätigkeit zwecks Erzielens eines regelmässigen Erwerbseinkommens aus und handelte damit gewerbsmässig i.S.v. Art. 19 Abs. 2 lit. c BetmG. Gleiches gilt für D.__